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Lexikon des historischen Adels 1648-1918

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Blümner von Frohburg

(erloschen)


»Blümner v. Frohburg, Freiherren.  Sächsischer Freiherrenstand.  Diplom vom 31. Aug. 1811 für Ernst Blümner, k. sächs. Legationsrath, Herrn auf Frohburg etc., zur Bezeigung Allerhöchster Gnade und der aus den Diensten, welche derselbe bei verschiedenen, ihm aufgetragenen Verrichtungen geleistet hatte, geschöpften Zufriedenheit, mit dem Namen: Blümner v. Frohburg.  Der Mannesstamm wurde durch einen Sohn fortgesetzt, doch starb derselbe später unvermählt.  Der sehr bedeutende Güterbesitz befindet sich jetzt in den Händen der verwandten Familien v. Falkenstein und v. Gruner.«  (S. 480, Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexicon, 1. Band, 1859)



Literatur: Gritzner’s Standes-Erhebungen und Gnaden-Acte - 1881, 758
Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexicon - I, 480


 






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