Adelslexikon
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Seherr-Thoß
Freiherren von
»Seherr-Thoß. Evangelisch. - Schlesischer Uradel, der mit Dytherich von Seir 26. August 1371 urkundlich (Stadtarchiv Glogau Nr. 103) auftritt. Die Namensform wechselte zwischen Seer, Serir, Serer, Sehr, Seher und Seherr; 1551 erscheint Ernst von Serir, Thoße genannt. - Preußische Genehmigung der einheitlichen Namensschreibweise „von Seherr-Thoß“ laut Allerhöchster Kabinettsorder Venedig an Bord Seiner Majestät Jacht Hohenzollern 24. März 1914. Wappen (1721/34): Geviert mit goldener Einfassung; 1 und 4 in Rot ein die Sachsen einwärts kehrender goldener Flügel; 2 und 3 (Stammwappen „Ostrzew“): In Silber ein schräglinker roter Baumstamm mit 3 (2, 1) gestümmelten Ästen. Freiherrenkrone und 2 gekrönte Helme mit rot-goldenen Decken; auf jedem Helm der goldene Flügel, der des rechten belegt mit einem schräglinken, der des linken mit einem schrägrechten roten Baumstamm mit je 2 gestümmelten Ästen an den äußeren und je einem an den inneren Seiten.« (S. 618, Gotha. Genealog. Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser, 78. Jg. 1928)
abstammende Häuser: Seherr-Thoß-Hohenfriedeberg, Seherr-Thoß (1775)
Wappen: #Stamm
Literatur: Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser - 1860, 797 (Stammreihe); 1920, 788; 1922, 797; 1924, 668; 1926, 663; 1928, 618
Geschichte des Oberlausitzischen Adels und seiner Güter 1635-1815 - II, 871
Siebmacher's Großes und allgemeines Wappenbuch - III, I, 64