Adelslexikon
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Grotthuß
Freiherren von
»Grotthuß (Grotthusen). Evangelisch. - Westfälischer Uradel mit gleichnamigem Stammhause, jetzt Grotenhusen, bei Nordkirchen, der mit Conradus de Magna domo, Ritter, 1277 urkundlich (vergl. Westfäl. Urk.-Buch, Band III, Nr. 1030) zuerst erscheint und von dem Mitglieder mit dem Deutschen Orden nach Kurland kamen. Die Schreibweise wechselte zwischen Groithus, Grotthus, Grothaus und Grothus. Der kurländischen Linie entstammt der hier folgende Geschlechtszweig. - Preußische Genehmigung zur Führung des Freiherrentitels mit Allerhöchster Kabinettsorder Berlin 16. März 1844 (für Ludwig Freiherrn von Grotthuß). - Wappen (Stammwappen): In Silber ein unten 4mal gezinnter schwarzer Schrägrechts-Balken. Auf dem Helme mit schwarz-silbernen Decken ein offener schwarz-silberner Flug, je nach auswärts mit dem Schrägbalken verwechselter Farbe belegt.« (S. 190, Gotha. Genealog. Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser, 80. Jg. 1930)
Wappen: #Zinnenbalken
Literatur: Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser - 1902, 269; 1920, 310; 1922, 315; 1930, 190