Adelslexikon
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Gayling von Altheim
Freiherren
(erloschen)
»Gayling von Altheim. Katholisch und evangelisch. - Maingauer Uradel, der mit A. Geiling 1223 urkundlich (vergl. Mone, Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins XI, 282) zuerst auftritt und mit Heinricus Geyling, armiger, 1329 die Stammreihe beginnt. Heinrich Geyling, Wäppner (Sohn des Vorigen) kommt zuerst 1369 mit dem Zusatze „von Altheim“ vor. Das Geschlecht gehörte zur Reichsritterschaft im Elsaß und in der Ortenau (hier seit 1751). - Französische Anerkennung des Freiherrenstandes (Baronats) Compiègne 6. August 1773 (für das Gesamtgeschlecht). - - Wappen (Stammwappen): In Blau pfahlweise ein nach links gebogenes, sein Ende rechts wendendes silbernes Hirschhorn. Auf dem gekrönten Helm mit blau-silbernen Decken ein mit dem Hirschhorn belegter blauer Flügel.« (S. 152, Gotha. Genealog. Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser, 80. Jg. 1930)
Wappen: #Hirschstange(n)
Literatur: Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser - 1848, 118; 1918, 258; 1920, 260; 1922, 264; 1930, 152
Stammtafeln des Adels des Großherzogthums Baden - 1886, 142, 612
Neues Genealogisches Handbuch - 1778, 79